Mit der Gründung eines RoA-Standorts empfehlen wir Ihnen hinsichtlich des Thema Versicherung sich bei einem Spezialisten vor Ort über die nachfolgenden Versicherungen beraten zu lassen. Die Kosten für die Versicherung variieren je nach Umfang und Menge der zu versichernden Rikschas und Personen.
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung deckt Ansprüche Dritter ab. In Bezug auf die Rikschafahrt ist z.B. der Pilot mit einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die bei Senioren oder bei Dritten (z.B. Fußgänger) entstehen, abgesichert.
Optional: Rikscha Versicherung
Mit Hilfe einer technischen Versicherung ist die Rikscha in einem abgeschlossenen Raum bzw. Garage gegen Feuer, Vandalismus und Diebstahl versichert. Hier kann auch bspw. der Akku gegen Frost etc. mitversichert werden.
Optional: Unfallversicherung
Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Verletzung. Eine Unfallversicherung muss nicht zwingend für die Piloten angeboten werden. Hier kann ggf. auch darauf hingewiesen werden, dass sich die Piloten nach Wunsch selbstständig versichern können.
Optional: Vermögensschadenhaftpflicht
Sollten Sie sich für eine Vereinsgründung entscheiden, ist die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung eine weitere Option. Diese Versicherung schützt bei Schäden, die durch den Vorstand/Verein bei Dritten entstehen (Bspw. Bußgelder vom Finanzamt aufgrund falsch ausgestellter Rechnungen).
Wir verweisen grundsätzlich auf ein Beratungsgespräch bei einem Versicherungsspezialisten vor Ort.